Eine Carport Baugenehmigung ist in der Schweiz unerlässlich! Das kann bereits zu Beginn gesagt werden. Ein Carport ist ein Autounterstand und sichert die Qualität des Autolackes. Bevor ein Carport in der Schweiz überhaupt aufgestellt werden kann, muss der Käufer unterschiedliche Faktoren berücksichtigen. Nicht nur, dass die Fläche, auf der das spätere Carport entstehen soll, ausreichend gross ist. Das Carport sollte zudem auf einem festen Fundament errichtet werden. Die Baugenehmigung kann bei den Ämtern beantragt werden und sollte immer der erste Schritt sein.
Die Carport Baugenehmigung in der Schweiz einholen
In der Schweiz braucht es eine Baubewilligung um ein Carport aufstellen zu können. Diese Bewilligung wird in den einzelnen Cantonen erteilt. Hier kann aber leider nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jeder eine Baugenehmigung für das Aufstellen eines Carports erhält. Zum einen ist es wichtig, dass der Platz überhaupt ausreichend ist. Ausserdem sollte das Carport als Unterstand fungieren und nicht zweckentfremdet werden. Ein Carport muss zudem auf einem Fundament errichtet werden. Hier reicht es aber manchmal völlig aus, ein punktuelles Fundament aufzubauen. So kann ein Käufer eines solchen Carports ein Fundament selbst giessen. Ausserdem sollte jeder, der einen Autounterstand plant wissen, dass es sich hierbei um eine nicht bewegliche Sache handelt, die immer der Genehmigung bedarf. Sie können sich für die Baubewilligung gerne in Ihrer Gemeinde erkundigen, um dort weitere Informationen zu bekommen. Es ist für eine Carport Baugenehmigung immer eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis einzuholen, wenn das Carport bereits gestellt worden ist, ist falsch und wird manchmal nicht toleriert. Es kann dazu führen, dass das gesamte Carport wieder abgebaut werden muss. Daher ist es immer sinnvoll sich im Vorfeld diese Baubewilligung einzuholen und damit ganz sicher zu gehen, dass niemand das Vorhaben einfach abtut.
Was darf man eigentlich machen ohne einer Baugenehmigung?
Solange für das Carport keine Carport Baugenehmigung erteilt wurde, ist nicht viel möglich. Sie dürfen maximal ein Fundament giessen oder eine Fläche pflastern, damit Sie Ihr Fahrzeug später darauf stellen können. Aber viel mehr ist leider nicht möglich. Es ist leider niemandem vorbehalten, einfach mit einem Bau zu beginnen. Besonders wenn es sich bei dem Vorhaben um eine feste unbewegliche Sache handelt ist es meistens verboten. Wer genau wissen will, was erlaubt ist und was nicht, sollte sich immer gut informieren. Nur dadurch lässt sich im Vorfeld schon viel Ärger vermeiden. Der Autounterstand sollte immer auf solidem Boden errichtet werden, aber das kann er nur, wenn Sie sich an alle Vorschriften halten.