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Wie gross darf ein Doppelcarport sein?
Ein Autounterstand, auch als Carport bezeichnet, erfreut sich auch in der Schweiz einer grossen Beliebtheit. Ist er doch im Vergleich zu einer normalen Garage, meist nicht nur sehr preisgünstig, sondern lässt sich auch schnell aufstellen. Doch gerade mit der Aufstellung fangen die Fragen schon an. So zum Beispiel ob man überhaupt einen Carport oder sogar einen Doppelcarport, einfach so aufstellen kann. Grundsätzlich kann man das gar nicht so einfach beantworten, wie man nachfolgend erfahren kann.
Baugenehmigung für ein Doppelcarport ist notwendig
Egal wie gross der Carport letztlich werden soll, eine Aufstellung erfordert in der Schweiz grundsätzlich eine Baugenehmigung. Eine solche Carport Genehmigung, die auch als Baubewilligung bezeichnet wird, wird nach Antragsstellung von den jeweils zuständigen Kantonen erteilt. Eine Aufstellung ohne eine solche Bewilligung ist nicht zu empfehlen, da dieses mit viel Ärger verbunden sein kann. Ob eine Bewilligung von den Behörden erteilt wird oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Vielmehr kommt es hier auf den konkreten Einzelfall immer an. Zumal es hier noch eine weitere Schwierigkeit gibt, nämlich die Kantone selbst. So sind nämlich die Regelungen je nach Kanton sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund kann man eine Frage wie: Wie gross darf ein Doppelcarport in der Schweiz sein? Auch nicht so leicht beantworten.
Vielfältige Faktoren spielen eine Rolle
Bei der Beurteilung spielen nicht nur die Gesetze der Kantone und den jeweiligen Gemeinden eine Rolle, sondern es müssen auch Faktoren wie der Abstand zu Nachbargrundstücken, Höhe und dergleichen berücksichtigt werden. So beträgt der Grenzabstand im Kanto Aargau bei derzeit 2 m, sofern die Gemeinden im Kanton nichts anderes festgelegt haben. Ist ein Wald in der Nähe, kann noch ein weiterer Abstand von Bedeutung sein, nämlich der sogenannte Waldabstand. Hier spielt natürlich gerade bei der Aufstellung von einem Doppelcarport, der natürlich in der Regel die doppelte Breite hat, auch die Grösse vom Grundstück eine Rolle. Zudem muss noch ein geringer Abstand von 0.50 m zur Strasse eingehalten werden, hier darf es nämlich zu keinem Überbau kommen.
Auf Nummer sicher gehen
Sicherlich werden manche Leser enttäuscht sein, da die Fragestellung nicht direkt beantwortet werden kann. Doch neben den reinen Zahlen, die von Kanton zu Kanton und zusätzlich noch von den jeweiligen Gemeinden abhängig sind, spielen auch die Faktoren wie der beschriebene Grenzabstand bei der Bebauung eine Rolle. Wer daher einen Carport oder sogar einen Doppelcarport sich anschaffen möchte, der sollte vorher sich bei der zuständige Baubehörde erkundigen. Hierbei kann man dann rechtssicher erfahren, in welchem Umfang eine Aufstellung von einem Doppelcarport notwendig ist, was für Unterlagen für Genehmigung notwendig sind und was für Kosten für die Baubewilligung entstehen.
Andere rechtliche Regelungen beachten
Zum Abschluss möchten wir aber ergänzend auch noch auf eine weitere Pflicht hinweisen. Ein Autounterstand, unabhängig von der Grösse, kann versicherungspflichtig im Rahmen der kantonalen Gebäudeversicherung sein. In welchem Umfang hier die Versicherungspflicht besteht, ist auch hier wieder vom jeweiligen Kanton abhängig. Grundsätzlich kann man aber sagen, wird der Autounterstand direkt an ein Haus gebaut, so bildet beides zusammen eine Immobilie. Das hat zur Folge, dass man dieses der Gebäudeversicherung melden muss, damit der Versicherungsschutz entsprechend erweitert wird. Der Vorteil dadurch, der Autounterstand ist zukünftig bei Feuer, Blitzschlag, Hagel und dergleichen versichert. Freistehende Autounterstände muss man in der Regel nicht versichern, eine Ausnahme bildet hier der Kanton Bern. Im Kanton Bern muss man auch einen freien Autounterstand versichern lassen, wenn er einen Neuwert über 10.000 Fr. hat, dann zählt er als Kleingebäude.
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