Carport Brandschutz Schweiz

Brandschutz für Carports

Wer für sein Auto einen Autounterstand haben möchte, der wird bei der Suche nach Möglichkeiten automatisch auf den Carport stossen. Schliesslich hat ein Carport zahlreiche Vorteile. Je nach Modell für das man sich entscheidet, ist er einfach aufzustellen und auch die Kosten sind überschaubar. Doch was häufig vergessen wird, ist der Carport Brandschutz. Denn auch bei einem solchen Unterstand gibt es in der Schweiz Brandschutzvorschriften, die man einhalten muss.

Eine dieser Brandschutzvorschriften ist hierbei die Brandschutzrichtlinie und die Brandschutzarbeitshilfe „Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge“. Ebenfalls gibt es noch ein Merkblatt das unter anderem vom Feuerschutzamt Thurgau mit dem Titel „Garagen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m²“. Letzteres ist gerade für den Laien einfach und verständlich aufgebaut und beinhaltet kompakt alle Informationen die man wissen muss. Grundsätzlich ist ein Unterstand wie ein Carport von den Vorschriften erfasst. Man muss hier aber aufpassen, ob es sich tatsächlich um einen Unterstand handelt oder nicht sogar um eine Garage. Dieser Unterschied ist nicht unerheblich, da es bei einer Garage strengere Anforderungen, so zum Beispiel an den Feuerwiderstand gibt. Nach der Definition der Brandschutzvorschriften in der Schweiz, handelt es sich um ein Carport nur dann, wenn mindestens 50 Prozent der Umfassungswände, also der Wandseiten auch offen sind. Sind diese in der Mehrheit geschlossen, handelt es sich um eine Garage und es gelten dementsprechend höhere Anforderung. Hier sollte man schon beim Kauf von einem Fertigmodell oder bei der Anforderung bzw. beim Selbstbau darauf achten, in welchem Prozentsatz die Flächen verschlossen sind.

Schutzabstände beim Carport Brandschutz

Gross Brandschutzanforderungen an einen Autounterstand, wie zum Beispiel einen Feuerwiderstand gibt es so nicht. Wobei man diese Aussage auch gleich wieder einschränken muss, letztlich kommt es auf die Lage vom Autounterstand an. Grundsätzlich darf man einen Unterstand direkt an einer Hauswand montieren, ohne dass jetzt diese Hauswand über einen bestimmten Feuerwiderstand verfügen muss. Das setzt aber Voraussetzung, dass jetzt direkt eine Nachbarbebauung anschliesslich. Anders sieht es aus, wenn es um Abstände zu anderen Unterständen oder zu einem Haus sich handelt. Bei einem solchen Fall, muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Ebenfalls müssen die Hauswände jeweils EI30 beim Feuerwiderstand aufweisen. Wird ein Unterstand zwischen zwei Häusern gebaut und dass dieser vollständig den Abstand ausfüllt, so gibt es hier Anforderungen an den Feuerwiderstand. So gibt es hier zwei Möglichkeiten, entweder eine brandschutztechnische Trennung der Carporte mit dem Nachweis von einem Feuerwiderstand von EI90, zudem muss eine Fassade ebenfalls einen Feuerwiderstand aufweisen, nämlich EI30. Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit in der Schweiz, dass auf eine brandschutztechnische Trennung der Carporte verzichtet wird und stattdessen, beide Hauswände jeweils einen Feuerwiderstand von EI30 aufweisen.

Erläuterung:

An dieser Stelle auch noch kurz eine Erklärung, was dieses EI 30 oder EI 90 eigentlich bedeutet. Das EI steht hierbei für den Raumabschluss und das I für die Isolation. Die Abkürzung wurde hierbei aus dem französischen übernommen. Wenn jetzt die Rede von EI 30 oder 90 ist, so beschreibt dieses die Zeitspanne, zum Beispiel 30 oder 90 Minuten, in der ein Feuer, aber auch heisse Gase und Rauch nicht eindringen kann und einen Schutz bietet. Umgangssprachlich wird es daher auch als Feuerwiderstand bezeichnet.

Wenn grössere Abstände beim Autounterstand vorhanden sind

Sind die Hauswände nicht brennbar, muss natürlich kein Feuerwiderstand nachgewiesen werden. Bei einem solchen Fall reicht ein Abstand von zwei bis vier Meter als Brandschutzmassnahme aus. Handelt es sich um eine brennbare und eine nicht brennbare Hauswand, so muss auch hier kein Feuerwiderstand nachgewiesen werden, wenn der Abstand zwischen 4 bis 5 m beträgt. Und handelt es sich beidseitig um brennbare Hauswände, so braucht man auch hier keinen Feuerwiderstand zu erfüllen, wenn der Abstand mindestens 5 m beträgt. Wie man daran erkennen, gibt es hier eine Vielzahl von unterschiedlichen Abständen beim Carport Brandschutz, fachsprachlich spricht man auch von Schutzabständen die sich ergeben können.

Weitere Brandschutzanforderungen beim Carport Brandschutz

Neben den Abstandsflächen die eingehalten werden müssen, besagen die Brandschutzvorschriften Schweiz noch sogenannte Verarbeitungs- und Lagerungsverbote. So dürfen in einem Unterstand weder leichtbrennbare Stoffe, wie Benzin hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Eine Ausnahme davon ist nur dann gegeben, wenn es sich bei dem brennbaren Material um Eigenbedarf handelt. Auch dürfen unter einem Unterstand keine Arbeiten durchgeführt werden, die funken erzeugen oder als feuergefährlich gelten.

Carport Glasdach

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