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Welche Versicherungen benötigt ein Carport in der Schweiz?

Was beachtet werden muss, wenn der Bau nachträglich erfolgt ist
Bei neueren Versicherungsverträgen ist es durchaus möglich, dass Neubauten, die in der Schweiz nur mit einer Baubewilligung erfolgen dürfen und sich ausschließlich auf dem Grundstück befinden, das im Versicherungsschein verzeichnet ist, automatisch mitversichert sind.
Wenn es sich um ältere Versicherungsverträge handelt, ist es sehr wichtig diese nochmals zu prüfen, um zu sehen, ob Carports als mitversicherter Gebäudebestandteil angesehen werden. Zusätzlich ist es für die eigene Gewissheit sinnvoll, bei der kantonalen Gebäudeversicherung eine Bestätigung einzuholen, ob der nachträglich erfolgte Bau tatsächlich automatisch in den Versicherungsschutz inkludiert ist.
Die Regelung der Meldepflicht, wenn der Bau nach Abschluss der Versicherung erfolgt ist
In dieser Regelung geht es um die Gefahrenerhöhung, die durch bauliche Veränderungen zustande kommen kann und daher gemeldet werden muss. Es dient zum Versicherungsschutz, dass ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem versicherten Risiko und der errechneten Prämie gewährleistet ist. Aus diesem Grund führt die Gebäudeversicherung nach Beendigung des Baus in der Regel eine neue Schätzung durch. Von Gefahrenerhöhung wird dann geredet, wenn der Bau die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensfall entsteht, stark erhöht und somit das Ausmaß des Schadens im Versicherungsfall erheblich vergrößert. Im Falle eines gewöhnlichen Carports jedoch, besteht keine erhöhte Gefahr für das bereits errichtete Gebäude. Vorsicht ist dennoch geboten, da die Definition, wann eine Gefahrenerhöhung vorliegt, unterschiedlich sein kann. Wenn bauliche Veränderungen als mögliche Gefahrenerhöhung in den Versicherungsbedingungen explizit erwähnt werden, ist es unumgänglich, dies der Gebäudeversicherung zu melden.
Regelung der wichtigsten Versicherungen

Vor Baubeginn ist es sehr empfehlenswert eine Bauzeitversicherung gegen Feuerschäden und Elementarschäden abzuschließen. Diese Bauzeitversicherung bezieht sich ausschließlich auf die Zeit während der Bauarbeiten und sollte spätestens zu Baubeginn angemeldet sein. Erfolgt keine Anmeldung, ist kein Versicherungsschutz vorhanden. Ergänzend mitversichert, sind die Aufräumungskosten und auch die baulichen Umgebungsarbeiten, die in Verbindung mit dem Bauprojekt stehen. Ein Prämienzuschlag wird hierfür nicht berechnet. Benötigt werden die Planunterlagen wie Situationsplan, Grundriss und Schnitt. Die Versicherung beginnt unmittelbar nach Anmeldung. Dies sollte dem Zeitpunkt gleichen, an dem mit dem Anbau begonnen wird.
Da Wasser auch während des Baus ein Risiko sein kann, das einkalkuliert werden sollte, besteht die Option, einem möglichen Schaden vorzubeugen. Die Gebäudewasserversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die bei Abschluss auch in der Zeit des Baus gültig ist.
Fazit
Damit keine eventuellen Mehrkosten bei der Carport-Erstellung entstehen, ist es elementar, rechtzeitig die Bauzeitversicherung und auch die freiwillige Gebäudewasserversicherung in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist es empfehlenswert, die einzelnen Versicherungsgesellschaften genau zu prüfen, wenn Sie nicht in einem Kanton sind, der ein kantonales Versicherungsobligatorium hat. Somit können Sie sicherstellen, dass Ihr Carport optimal versichert ist.
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